Dienstag, 17. Mai 2011
copilotin, 19:21h
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gemeinde den Betreiber eines Bordells zur Vergnügungssteuer veranlagen darf.
Ob dieSöhne Richter Mannheims bei diesem Verfahren einen Ortstermin angesetzt haben?
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Ob die